Seit vielen Jahren bemüht sich der Landesjagdverband um die Förderung des Nachsuchenwesens in Nordrhein-Westfalen.
Auf seine Initiative wurde 1994 in § 29 (3) Landesjagdgesetz geregelt, dass die obere Jagdbehörde (Landesamt für
Ernährungswirtschaft und Jagd) Schweißhundstationen anerkennen kann, wenn Führer und Hund bestimmte Vorraussetzungen
erfüllen. Diese Führer sind berechtigt, auch dann die Nachsuche fortzusetzen, wenn die Jagdausübungsberechtigten benachbarter
Reviere nicht erreicht werden können. Derzeit stehen allen Jägern in NRW ca. 30 anerkannte Schweißhundführer für den
„Fall der Fälle“ zur Verfügung. Die nötige Erfahrung von Führer und Hund ist durch ein Minimum von ca. 50 Nachsuchen pro
Jahr gewährleistet. Im Rahmen des Anerkennungs- und Förderungsverfahrens muss die Leistungsfähigkeit jedes Jahr vom
Schweißhundführer nachgewiesen werden. Jährliche Fortbildungsseminare für die Schweißhundführer werden durch den LJV
organisiert. Er sorgt auch für die regelmäßige Veröffentlichung von Namen und Telefonnummern der anerkannten
Schweißhundstationen im Rheinisch Westfälischen Jäger.
Die anerkannten Schweißhundstationen in NRW stehen der Jägerschaft für Nachsuchen auf alles Schalenwild zur Verfügung;
Die anerkannten Schweißhundstationen stehen der Jägerschaft kostenlos zur Verfügung.
In der Regel werden lediglich anfallende Fahrtkosten beglichen.
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