§§ 6, 6ZF und 7, Schweissfährte getupft
begrenzt auf 6 Hunde
Nenngeld § 6: € 70,00 LJV-Mitglieder NRW, € 140,00 Nicht LJV-Mitglieder NRW
Nenngeld § 6 ZF: € 70,00 LJV-Mitglieder NRW, € 140,00 Nicht LJV-Mitglieder NRW
Nenngeld § 7: € 70,00 LJV-Mitglieder NRW, € 140,00 Nicht LJV-Mitglieder NRW
Prüfungsleiter: Christian Braach, Hinterm Liesch 40, 57250 Netphen
Telefon: 0171/9968650 Nennschluss: 16.08.2023
Nennungen für alle Prüfungen sind auf dem entsprechenden Formblatt mit Kopie der Ahnentafel, allen Zeugniskopien bereits absolvierter Prüfungen und dem Überweisungsbeleg des Nenngeldes rechtzeitig zum Nennschluss an den jeweiligen Prüfungsleiter zu senden. Die Nennungen sind nur gültig, wenn das Nenngeld überwiesen wurde, IBAN DE31 4476 1534 0828 0158 01, und die vollständig und korrekt ausgefüllte Nennung am Tag des Nennschluss vorliegt.
Die teilnehmenden Hunde müssen wirksam gegen Tollwut geimpft sein und entsprechende Angaben des Impfmittelherstellers im Impfpass eingetragen sein.
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