Information zu Nennungen

Nennungen für alle Prüfungen sind auf dem entsprechenden Formblatt mit
Kopie der Ahnentafel, allen Zeugniskopien bereits absolvierter Prüfungen
und dem Überweisungsbeleg des Nenngeldes rechtzeitig zum Nennschluss
an den jeweiligen Prüfungsleiter zu senden.

Die Nennungen sind nur gültig, wenn das Nenngeld überwiesen wurde:
Unsere Bankverbindung
sowie die vollständig und korrekt ausgefüllte Nennung am
Tag des Nennschluss vorliegt.

Die teilnehmenden Hunde müssen wirksam gegen Tollwut geimpft sein und
entsprechende Angaben des Impfmittelherstellers im Impfpass eingetragen sein.

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