Nennungen für alle Prüfungen sind auf dem entsprechenden Formblatt mit
Kopie der Ahnentafel, allen Zeugniskopien bereits absolvierter Prüfungen
und dem Überweisungsbeleg des Nenngeldes rechtzeitig zum Nennschluss
an den jeweiligen Prüfungsleiter zu senden.

Die Nennungen sind nur gültig, wenn das Nenngeld überwiesen wurde:
Unsere Bankverbindung
sowie die vollständig und korrekt ausgefüllte Nennung am
Tag des Nennschluss vorliegt.

Die teilnehmenden Hunde müssen wirksam gegen Tollwut geimpft sein und
entsprechende Angaben des Impfmittelherstellers im Impfpass eingetragen sein.

Der Weg vom Welpen zum brauchbaren Jagdhund ist nicht leicht, aber auch die Anforderungen an den Hundeführer sind hoch.

Zu diesem Thema fand die erste Informationsveranstaltung am 12.02.2014 statt.

18 zukünftige, aber auch erfahrene, Hundeführer, Ausbilder, Richter und Interessierte folgten den anschaulichen Ausführungen und Erklärungen von Christian Braach (1. Vorsitzender). Neben den in verschiedenen Prüfungen gestellten Anforderungen wurde die Arbeit des JGV Siegerland e.V. in den einzelnen Führerlehrgängen beschrieben. Deutlich wurde jedoch auch die Bedeutung der Einzelarbeit in heimischen Gefilden.

Der zum Abschluss gezeigte Film veranschaulichte Sequenzen zur praktischen Umsetzung bei der Erreichung der gesetzten Ausbildungsziele und rundete die gebotenen Informationen ab.

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